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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
von Andreas Wiedemann
Hair & Make-Up Artist


1. Geltungsbereich
Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftragnehmer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.


2. Allgemeines
Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit des Hair-Make-Up Artists (nachfolgend Auftragnehmer) zum vertraglich vereinbarten Zweck. 
Der Vertragsschluss zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.), in Schrift- oder in Textform erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, stellt der Auftragnehmer auf Wunsch eine Auftragsbestätigung darüber zur Verfügung. Findet der Vertragsschluss fernmündlich statt, können Sie Ihre Angaben mir gegenüber jederzeit durch einfache Mitteilung an den Auftragnehmer korrigieren.
Fernmündlich kommen Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. 
Der Auftragnehmer wird den Zugang Ihrer über E-Mail, unsere Webseiten / Videochat abgegebenen Bestellungen und Aufträge unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt. Im Falle eines Videochats erfolgt unsere Annahmeerklärung unter Umständen bereits direkt im Gespräch mit Ihnen.
Mit Vertragsschluss sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er Unternehmer ist. Der Rechnungsbetrag ist nach Rechnungsstellung, wenn nicht anders auf der Rechnung vermerkt, innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Skonto wird nur gewährt, wenn dies zwischen den Parteien vereinbart ist.


3. Optionen
Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Auftragnehmers zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.


4. Festbuchung
Eine Festbuchung stellt eine für den Auftragnehmer verbindliche Auftragserteilung dar. Im Falle einer Festbuchung steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar auch dann in voller Höhe zu, wenn der Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht im vereinbarten Umfang durchgeführt wird und dies nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitgeteilt wurde. Der Auftragnehmer kann für die angebotenen Dienstleistungen zeitlich gebucht bzw. optioniert werden. 


5. Fremd- und Nebenkosten
Bei einer Festbuchung hat der Auftraggeber anfallende Fremd- und Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, ggf. Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen bei Aufträgen außerhalb des Wohnortes des Auftragnehmers zu tragen. 


6. Anreise
Ist bei innerdeutschen Reisen eine Anreise am Vortag erforderlich oder dauert eine Reise zum und vom Produktionsort pro Tag mehr als 4 Stunden oder liegt der Produktionsort außerhalb Deutschlands, so werden Reisetage, falls nicht anders abgesprochen, nach zeitlichem Aufwand berechnet. Grundlage ist das vereinbarte Tageshonorar.


7. Gestaltung
Der Auftraggeber sichert zu, im Falle eines Shootings/Drehs anwesend zu sein und seine Zustimmung zur Gestaltung des Auftragnehmers zu geben. Änderungen an der Leistung des Auftragnehmers muss der Auftraggeber unverzüglich während der laufenden Produktion und unter genauer Bezeichnung des Änderungswunsches geltend machen. Tut er dies nicht, so gilt die Leistung als vereinbarungsgemäß erbracht.


8. Honorar/Forderungsabtretung
Das Honorar des Auftragnehmers deckt nur die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festgelegten Leistungen und vereinbarten Vertragszwecke ab. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars sowie etwaig entstandener Neben- und Fremdkosten beim Auftragnehmer ist jegliche Nutzung der vertraglich erbrachten Leistungen des Auftragnehmers unzulässig.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Auftragnehmer bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Auftragnehmer zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. 

9. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist bei Festbuchungen nur aus wichtigem Grund nach § 626 BGB möglich. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, oder annulliert der Auftraggeber einen Auftrag 3 Tage vor dem vereinbarten Termin, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten hat, steht dem Auftragnehmer das vereinbarte Honorar sowie die bis dahin angefallenen Neben- und Fremdkosten zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung  (z. B. Vorarbeiten)begonnen hat. 


Wird  die Buchung storniert, gelten folgende Regeln:


bis   3 Tage vor Termin:100%
bis   7 Tage vor Termin: 75%
bis 14 Tage vor Termin: 50%
bis 21 Tage oder länger vor Termin : 25%


Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Auftrag fristlos zu kündigen – auch während einer laufenden Produktion – falls die im Auftrag vereinbarte Vorauszahlung nicht rechtzeitig und/oder nicht in voller Höhe eingeht oder eine zeitliche Verschiebung eines vereinbarten Termins bzw. der Produktionstermine durch den Auftraggeber erfolgt.
In diesen Fällen sind Ausfallhonorare in Höhe von 100% aller effektiven und belegbaren Kosten sowie die bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung erbrachten Leistungen, als auch 50% aller im Auftrag vereinbarten Honorare des Auftragnehmers zu entrichten. Sollte der Auftragnehmer seine Tätigkeit aufgrund einer Krankheit oder von ihm nicht zu vertretender Umstände nicht erbringen können, wird der Auftragnehmer sich nach besten Kräften bemühen, einen adäquaten Ersatz zu finden.
Für eventuell entstehende Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet der Auftragnehmer in diesem Falle nicht.
Bei Umbuchungen oder Stornierungen gelten ebenfalls die normalen Stornoregeln, d.h. es wird eine Umbuchungsgebühr von 100 Euro berechnet und die Anzahlung im Falle einer Stornierung nicht erstattet.


10. Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Dritten zugefügte Personen- und Körperschäden und auch nicht für Schäden, die aus der Verletzung einer für das Vertragsverhältnis wesentlichen Hauptleistungspflicht herrühren – sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln beruhen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für mögliche allergische Reaktionen, die während oder nach der Dienstleistung durch die verwendeten Produkte auftreten.


11. Namensnennung/Verwertungsrechte
Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. 
Der Auftragnehmer ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentum-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an dem von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen 5 Datenträgern sowie Zeichnungen usw. Diese Arbeitsproben des Auftragnehmers dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und/oder Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Auftragsbeendigung an den Auftragnehmer zurückzugeben. Ein etwaiges Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben des Auftragsnehmers steht dem Auftraggeber nicht zu. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem vereinbarten Honorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Auftraggeber übertragen. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Regelung überträgt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Nutzungsrechte an seinem Werk nur in dem für den Vertragszweck unabdingbarem Umfang. Eine vollständige oder teilweise Übertragung von einfachen oder ausschließlichen Nutzungsrechten durch den Auftraggeber auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und ist ggf. gesondert zu vergüten. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars aus diesem Vertrag verbleiben alle an den Auftraggeber zu übertragenen Rechte bei dem Auftragnehmer. 
Vor der vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes ist eine Nutzung durch den Auftraggeber unzulässig. Die Überprüfung bzw. die Einholung von urheberrechtlichen Nutzungsrechten für die Verwendung von Requisiten fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Auftragnehmers. Der Auftraggeber erwirbt an den zur Verfügung gestellten Materialen und Requisiten kein Eigentum, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. 
Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Auftragnehmer abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Auftragnehmer auszuzahlen. 
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Auftragnehmer einverstanden ist/sind.


12. Testshootings
Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Auftragnehmer für seine Mitwirkung an einem Testshooting kein oder nur geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandene Fotografien etc. später zu anderen Zwecken eingesetzt werden (Werbung), steht dem Auftragnehmer ein zusätzlich angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers.


13. Verjährung
Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.


14. Salvatorische Klausel
Nebenabreden oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Vertragsbedingungen unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und des Vertrages. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

Stand der AGB: Mai 2024
 

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